DNA und Gen Analysen: schnell, sicher und diskret!

 ISO 17025 zertifiziertes Labor für Vaterschaftstests von DNA-Direkt

ISO/IEC 17025 Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien Zertifiziertes DNA Prüf- und Kalibrierlaboratorium nach ISO/IEC 17025 Zertifizierung

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Wer sich nicht sicher ist ob er der Vater seines Kindes ist, möchte mit Hilfe eines Vaterschaftstest aus den Niederlande Klarheit bekommen. Auch sehr viele erwachsene Kinder wollen wissen, ob ihr Vater wirklich ihr leiblicher Vater ist.

Für Mütter ist oft nach Jahren quälender Zweifel die Klärung der Vaterschaft persönlich sehr wichtig.

Mit einem Vaterschaftstest von DNA-Direkt schaffen Sie für sich und andere Klarheit. Die Genauigkeit beträgt 99,9999%. Der Test beseitigt Unsicherheit und Misstrauen und hilft die Verhältnisse zu klären.

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(*) Bitte beachten Sie, das unser Labor erst für Sie tätig wird und wir Ihren Auftrag erst ausführen werden, sobald der Auftrag, die Probe und die vollständige Bezahlung bei uns vorliegen.

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Unser Service

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DNA-Direkt - aktuell

 
11.05.2010 Labore zur Durchführung von Abstammungsuntersuchungen müssen zertifiziert sein

Aufgrund des neuen Gendiagnostikgesetzes §5 "Qualitätssicherung genetischer Analysen"
müssen nunmehr alle Labore, die Abstammungsuntersuchungen
(Vaterschaftstest) durchführen, eine Akkreditierung für diese Untersuchungsart vorweisen.

Die Norm DIN/ISO 17025 wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Für das Jahr 2010 gilt noch eine Übergangsfrist, um den Laboren die Vorbereitung auf die Akkreditierung zu ermöglichen, aber spätestens ab dem 01. Februar 2011 wird die Akkreditierung Pflicht für alle Vaterschaftstest-Labore.

DNA-Direkt hat diese Akkreditierung nach Norm DIN/ISO 17025 für Vaterschaftstest in weiser Voraussicht schon im Jahr 2006 erlangt.

Zu den zu prüfenden Nachweisen zählen unter anderem, die Kompetenz und Qualifizierung der Mitarbeiter, die korrekte Durchführung der Analysen, die korrekte Probenlagerung und Vernichtung, sowie das Vergeben von Zugangsberechtigungen zum Laborbereich und Schutz der EDV-Daten.

 
15.02.2010 Vaterschaftstest von Amts wegen

Mit Tricks kann eine Geburt ein Aufenthaltsrecht verschaffen / Anwälte sehen Generalverdacht gegen binationale Paare

Mehrere Rechtsanwälte erheben schwere Vorwürfe gegen die Ausländerbehörden in Berlin und Brandenburg sowie gegen märkische Jugendämter: Diese stellen binationale Eltern unter Generalverdacht, wird gerügt.

»Meine Mandanten werden reihenweise zum Vaterschaftstest geschickt, um festzustellen, ob der Vater tatsächlich der Vater ist«, sagt etwa Anwältin Katharina Fröbel. Der Vaterschaftstest müsse durch die jungen Familien in der Regel auch selbst bezahlt werden. Kosten: rund 500 Euro, für viele junge Familien eine immense Summe.

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Bis ein Ergebnis vorliege, bekomme das Kind keine Geburtsurkunde. Das ausländische Elternteil hat während der Prüfung keinen Anspruch auf Integrationskurse oder auf einen Zugang zum Arbeitsmarkt. Auch Kinder- und Erziehungsgeld gibt es bei vielen Betroffenen erst, wenn sich ein Anwalt einschaltet, oder gar nicht, solange geprüft wird.

Möglich sind solche durch die Behörden angeordneten Vaterschaftstests bei binationalen Kindern seit Mitte des Jahres 2008. Der Grund: Vaterschaften wurden missbräuchlich anerkannt. Bekamen beispielsweise eine Bosnierin und ein Deutscher ein gemeinsames Kind, so erhielt das Kind mit der Geburt den deutschen Pass. Die bosnische Mutter erhielt als Mutter eines Deutschen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Hier hat es Missbrauchsfälle gegeben: Deutsche Sozialhilfeempfänger und Obdachlose sollen gegen Geld Vaterschaften anerkannt und damit Ausländerinnen zu einem Aufenthaltsrecht in Deutschland verholfen haben. »Ich habe gar nichts dagegen, dass Behörden in Verdachtsfällen prüfen«, erklärt Anwältin Petra Schlagenhauf. »Ich halte nichts von Scheinvaterschaften. Damit wird ein Kind um seine Identität betrogen. Aber was jetzt passiert, ist insbesondere in Brandenburg ein Pauschalverdacht gegen binationale Kinder.«

Solche Pauschalprüfungen haben die Anwälte Katharina Fröbel, Dominique Schimmel, Petra Schlagenhauf und Gerhard Howe bei den Ausländerbehörden in Rathenow, Oranienburg, Seelow, Elbe-Elster und Brandenburg an der Havel beobachtet.

In Berlin sei das Vorgehen vorsichtiger: Die Vaterschaftsanfechtungen in der Hauptstadt haben wegen Unstimmigkeiten zwischen dem Senat und den Bezirksämtern erst im November begonnen. Die Ausländerbehörde schickt hier nur selten direkt zum Vaterschaftstest. Sie leite aber ein bis zu zwei Jahre währendes Verfahren ein, erzählt Anwalt Rolf Stahmann. Darum schlage er Mandanten öfter vor, »freiwillig zum Vaterschaftstest zu gehen«. Die Schwierigkeit: Eine Mandantin hat nicht das Geld für den Vaterschaftstest. Mehrere Rechtsanwälte haben die Erfahrung gemacht, dass Berlin anders als Brandenburg soziale Vaterschaften schützt, also wenn sich ein Vater um das Kind kümmert, ohne der biologische Vater zu sein. So fordert es auch das Gesetz.

Die Anfechtungen haben Folgen, auch wenn noch kein Ergebnis vorliegt. So vertritt Anwalt Gerhard Howe einen vietnamesischen Mandanten aus Rathenow, der Vater von Zwillingen geworden ist. Die Mutter lebte mit den Neugeborenen und einem älteren Kind in Berlin. »Die Ausländerbehörde in Rathenow hat meinem Mandanten keine Aufenthaltserlaubnis erteilt und ihm untersagt, den Landkreis zu verlassen, um in Berlin seine Kinder zu betreuen. Dabei wären gerade bei Zwillingen zwei erwachsene Versorger dringend nötig.« Erst das Oberverwaltungsgericht hat dieses Verbot aufgehoben.

Nach Angaben der Landesregierung gibt es in Brandenburg bisher 70 Vaterschaftsanfechtungen, von denen 40 bei Gericht anhängig sind. In Berlin regte die Ausländerbehörde nach eigenen Angaben 245 Vaterschaftsanfechtungen an, die jedoch zum allergrößten Teil noch nicht bei Gericht verhandelt wurden.

Sowohl die Berliner Senatsinnenverwaltung als auch das Potsdamer Innenministerium distanzieren sich von dem Vorwurf, dass binationale Eltern pauschal unter Verdacht stehen.

Christian Borgstede, der Gründer von DNA-Direkt bestätigt, dass die Anfragen von der genannten Zielgruppe gestiegen sind.

Quelle: www.neues-deutschland.de/artikel/164741.vaterschaftstest-von-amts-wegen.html

 
30.01.2010 Zwillinge mit zwei verschiedenen Vätern

Ein Zwilling lebt erschütternder Weise nach dem Vaterschaftstest im Kinderheim.

Eine Scheidung hat in der Türkei den seltenen Fall ans Tageslicht gebracht, dass Zwillinge zwei verschiedene Väter haben. Wie eine Zeitung am Freitag berichtete, forderte der Vater einen DNA Vaterschaftstest für die Zwillinge, weil er seiner Frau Untreue vorwarf. Dabei kam heraus, dass der Herr durchaus der Vater ist - allerdings nur von einem der beiden Zwillinge. Vater des anderen Kindes war ein anderer Herr.

Mit ihm hatte die Mutter schon vor der Hochzeit des einen Vaters, zu der sie nach eigenen Angaben von ihrer Familie gepresst worden ist, ein Verhältnis angefangen und dieses auch während der Ehe weitergeführt. Zwillinge mit zwei biologischen Vätern sind selten.

Zu dem Phänomen kann es kommen, wenn eine Frau zeitgleich zwei Eizellen produziert und in kurzem Abstand mit verschiedenen Männern außerehelich aktiv ist. Ein Vater behielt nach dem Vaterschaftstest "seinen Zwilling", der Zwillingsbruder aber lebt dramatischer Weise inzwischen in einem Kinderheim.

Während Erwachsenen Ihr Mütchen durch einen DNA Vaterschaftstest kühlen, können Kinder zu Opfern von Vaterschaftstest werden.

 
30.01.2010 Zum Vaterschaftstest ins Ausland?

Mit dem in Kraft treten des neuen Gendiagnostikgesetzes am 1. Februar 2010 sind in Deutschland heimliche DNA Vaterschaftstests verboten.

Der Gesetzgeber regelt damit zukünftig, dass alle Beteiligten vor einem Test nachweisbar aufgeklärt worden sind und dem Vaterschaftstest zustimmen. Man kann davon ausgehen, dass ein großer Teil der bisher durchgeführten Verwandtschafts- und Vaterschaftstest heimlich, also ohne das Wissen eines Elternteiles gemacht worden ist. Oft will der zweifelnde Vater die Mutter nicht mit Fragen konfrontieren. Grundsätzlich gibt allein dieser Umstand natürlich schon Hinweise auf den Zustand einer existierenden Beziehung. Ein heimlicher Vaterschaftstest kann jedoch dazu führen, dass der Auftraggeber sich nach einem positiven Ergebnis in seinem familiären Zusammenhang wieder wohl und sicher fühlt. Der Familienfrieden wurde nicht mehr als notwendig gestört.

Mit dem neuen Gesetz steht nun vor jedem Vaterschaftstest die Verpflichtung zur Offenheit gegenüber dem Partner, was immer auch zu Schäden in der Beziehung führen kann, egal wie das Ergebnis ausfällt. Vor diesem Hintergrund sieht sich unter dem neuen Gendiagnostikgesetzes vielleicht so mancher vor der Wahl, entweder einen legalen Vaterschaftstest in Deutschland durchführen zu lassen, dafür aber seine Beziehung zu riskieren oder heimlich ein ausländisches Labor z. B. In den Niederlanden mit einem Vaterschaftstest zu beauftragen.

Die Frage ist, ob man dieses Risiko bei einem so sensiblen Thema eingehen möchte.

Ein ausländisches Labor arbeitet aber nicht nach deutschen Standards sondern nach globalen Standarts. Das mag ein Vorteil sein, wenn man einen Vaterschaftstest heimlich durchführen möchte. Um die Sprachbarriere und damit einhergehende mögliche Problemen bei Fragen zur Durchführung und zum Ergebnis des Vaterschaftstest nicht aufkommen zu lassen, tritt DNA-Direkt nun auch unter der Adresse www.vaterschaftstest.nl auf.

So sind auch die Vorgänge im Labor bei der Handhabung der Proben und der Durchführung der Vaterschaftstest transparent und nach ISO genormt. Im Gendiagnostikgesetz wird geregelt, dass in Deutschland Abstammungsanalysen nur von Laboren gemacht werden dürfen, die offiziell akkreditiert sind, d.h., dass die Vaterschaftstests von entsprechend ausgebildetem Fachpersonal nach neuestem Stand der Technik durchgeführt werden.

Der Kunde kann sich sicher sein, dass nachweislich alles dafür getan wird, dass die Proben vor dem Vaterschaftstest nicht vertauscht werden und ein qualifizierter Sachverständiger das Ergebnis im Anschluß begutachtet und auswertet. Von einem Gutachten aus einem Vaterschaftstest hängen die Schicksale vieler Menschen ab, nicht nur unbedingt das der Kernfamilie, sondern auch die Verwandten können von dem Ergebnis betroffen sein.

Quelle: www.openpr.de/news/384074/Nach-dem-neuen-Gendiagnostikgesetz-zum-Vaterschaftstest-ins-Ausland.html

29.07.2009 Deutscher Bundestag verabschiedet Gendiagnostik-Gesetz

Das Bundeskabinett hat am 24.04.2009 das neue Gendiagnostik-Gesetz verabschiedet. Das neue Gesetz soll vor allem den Umgang mit sensiblen genetischen Daten regeln. So darf z.B. ein Arbeitgeber oder eine Versicherung keinen Gentest fordern, der den Arbeitnehmer oder Versicherungsnehmer benachteiligen könnte.

Gemäß diesem Gesetzesentwurf werden Vaterschaftstests wie Gentests behandelt. Jedoch werden bei einem Vaterschaftstest keine Gene untersucht, sondern bestimmte DNA-Abschnitte (Regionen), die keine Rückschlüsse auf genetische Eigenschaften zulassen. Aus einem erstellten DNA-Profil kann keine Neigung zu Krankheiten, Allergien usw. abgelesen werden. Der Befund, dass man z.B. im DNA-Abschnitt D1S1179 die Varianten 11 und 13 trägt, sagt nichts aus über die untersuchte Person. Erst im Vergleich zu einem anderen DNA-Profil kann man sehen, ob die beiden Personen möglicher weise zueinander verwandt sind.

Ein Vaterschaftstest ist demnach kein Gentest im eigentlichen Sinn!

Bisher konnten zweifelnde Eltern oder Kinder die Verwandtschaft nicht nur auf gerichtlichem Wege, sondern auch rein privat und in vielen Fällen diskret testen. Seit kurzem steht der gerichtliche Weg sogar für jedermann offen, selbst wenn sich die eine oder andere betroffene Person weigert.

Wenn das neue Gesetz nach der Bundestagswahl in Kraft tritt, können die Auftraggeber von heimlichen Vaterschaftstests mit bis zu 5.000 EUR Strafe rechnen. Das ausführende Labor sogar mit 300.000 Euro Strafe.

02.05.2009 Männer mit Kuckuckskindern können Geld zurückfordern

Jahrelang zahlte ein Mann aus Niedersachsen Unterhalt für drei Kinder, dann kam bei einem Vaterschaftstest heraus: Er ist nicht der leibliche Vater. Der Getäuschte Vater fordert seine Unterhaltsleistungen vom mutmaßlichen Erzeuger zurück - der Bundesgerichtshof gab ihm nun recht. Karlsruhe - Dank des am Donnerstag bekanntgegebenen Karlsruher Urteils können Väter von sogenannten Kuckuckskindern ihre möglichen Regressansprüche nach einem Vaterschaftstest nun erstmals selbständig durchsetzen. In dem aktuellen Verfahren hatte der Scheinvater der drei Kuckuckskinder vom mutmaßlichen biologischen Vater, dem jetzigen Lebensgefährten seiner Ex-Frau, die Rückzahlung des Unterhalts gefordert nach einem Vaterschaftstest. Die Durchsetzung des Anspruchs auf Erstattung des zu Unrecht geleisteten Unterhalts gegen den wahren Erzeuger scheiterte bisher daran, dass die wirkliche Vaterschaft nach der bisherigen Rechtslage nicht gegen den Willen der Mutter und des Erzeugers festgestellt werden konnte. Der Beklagte hatte die Vaterschaft nicht anerkannt und es abgelehnt, ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren einzuleiten bzw. einen Vaterschaftstest.

Der BGH lässt in seinem heutigen Urteil eine Feststellung der Vaterschaft in Ausnahmefällen wie dem vorliegenden zu, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen inzwischen in entscheidenden Punkten geändert haben und der Scheinvater andernfalls trotz des an sich bestehenden gesetzlichen Schadenersatzanspruchs rechtlos gestellt wäre. Der Senat hat das Berufungsurteil der Vorinstanz deshalb auf die Revision des Klägers aufgehoben und die Sache zur Klärung unter zur Hilfenahme eines Vaterschaftstest der Vaterschaft des Beklagten an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Der in Niedersachsen lebende Mann hatte 1989 geheiratet und stets geglaubt, der leibliche Vater der inzwischen 12, 14 und 15 Jahre alten Kinder zu sein. In einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren hatte das Familiengericht 2003 durch einen Vaterschaftstest rechtskräftig festgestellt, dass der Kläger nicht der Vater der drei Kinder ist. Die Ehe wurde 2004 geschieden. Die Ex-Frau und deren neuer Partner verweigerten bisher jegliche Mitwirkung. Vor der Kindschaftsrechtsreform von 1998 konnte sich in solchen Fällen das Jugendamt einschalten. Diese Möglichkeit entfiel im Zuge der Gesetzesänderung.

Quelle: www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,547939,00.html

26.04.2009 Gendiagnostikgesetz tritt in einigen Monaten in Kraft

Das neue Gendiagnostikgesetz (GenDG) wurde am 04.08.2009 verkündet, welches somit vorraussichlich am 01.02.2010 in Kraft tritt.

DNA-Direkt, die erste Firma im deutschen InterNet die ein kostenloses Test-Set angeboten hat, forderte damals verlässliche Rahmenbedingungen für diesen neuen Markt.

Insbesondere die Qualitätssicherung bei genetischen Analysen zur Klärung von Abstammungsverhältnissen lag DNA-Direkt besonders am Herzen.

So dürfen mit Inkrafttreten des Gesetzes nur noch Einrichtungen, die über qualifiziertes und erfahrenes Personal und ein Qualitätssicherungssystem nach ISO 17025 wie DNA-Direkt verfügen, solche Analysen durchführen. Das wird unprofessionelle Internetfirmen, die ohne Beratung und zu nicht nachvollziehbaren völlig überhöhten Preisen DNA-Tests anbieten, den Zutritt zum Markt verwehren.

Als einer der führenden Anbieter von DNA-Test kann DNA-Direkt dies nur begrüßen, denn Vaterschaftstests sind eine sensible Angelegenheit. Mängel bzw. Klärungsbedarf sieht DNA-Direkt bezüglich der Einwilligung bei nicht geschäftsfähigen Personen, so z.B. bei Vaterschaftstests bei Minderjährigen oder Demenskranken.

So stellt das Gesetz die Durchführung eines Vaterschaftstests bei einer minderjährigen Person unter eine Strafe von höchstens 5.000 Euro, wenn der Auftraggeber nicht sorgeberechtigt ist und kein Einverständnis der Sorgeberechtigten eingeholt hat.

Ob es sich auch um eine Ordnungswidrigkeit (oder eine Straftat) handelt, wenn der Auftraggeber sorgeberechtigt ist, lässt das Gesetz nach Meinung von DNA-Direkt jedoch offen. Hier werden erst die Gerichte Klarheit schaffen. DNA-Direkt geht daher davon aus, dass Vaterschaftstests ohne Zustimmung der Mutter zumindest vorerst weiterhin möglich sein werden, insofern der durchführende Vater sorgeberechtigt ist.

Der Gesetzgeber hat vorsichtig artikuliert, bei dem Schmieden des Gesetzes nicht berücksichtigt, das mehr Frauen als Männer einen Vaterschaftstest durchführen, aber nun nach Auffassung von DNA-Direkt die einzelnen Elternteile nicht mehr die gleichen DNA-Test Möglichkeiten und Optionen bei Vaterschaftstest haben.

Hier wird nach Auffassung von DNA-Direkt der Gleichheitsgrundsatz verletzt.

11.04.2009 Wenn Kinder Ihre Eltern testen

Nach dem heimliche Vaterschaftstest von sehr vielen Eltern legal in den letzten Jahren schon in Anspruch genommen wurden, ist ein neuer Trend zu beobachten:

Erwachsen Kinder testen Ihre Eltern.

Diesen Trend bestätigt auch Christian Borgstede, Gründer des erfolgreichen Dienstleisters
DNA-Direkt 
und ist der Meinung, das hier der Gesetzgeber gefordert ist für eine Rechtssicherheit zu sorgen.

Denn die Frage kommt auf, ob die Kinder ebenfalls "heimlich" und legal einen Elterntest durchführen dürfen ohne das Wissen der Eltern. So wie es einem Vater in Deutschland z. B. gestattet ist "heimlich" sein Kind zu testen.

Viele erwachsene Kinder haben ihre Zweifel ob ihre Eltern auch ihre Eltern sind, trauen sich aber nicht einen "heimlichen" DNA-Test durchzuführen, da der Gesetzgeber diesen erwachsenen Kinder nicht klar aufzeigt, wie die Rechtslage ist.

Besonders für Kinder die durch eine künstliche Befruchtung gezeugt wurden und zu tausenden Ihre Eltern suchen, wäre hier eine klare Regelung eine echte Hilfe.

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